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Transportschaden melden

Beschädigt angekommen? Dann zählen die nächsten Minuten mehr als alles, was danach kommt. Hier steht, was auf den Ablieferbeleg gehört, welche Fristen laufen und was wir für die Bearbeitung brauchen.

Du hast ein BringPal-Konto

Service Center

Im Kundenkonto die betroffene Sendung öffnen und den Schaden dort erfassen. Die Sendungsdaten sind hinterlegt, du ergänzt nur noch Beschreibung, Wert und Fotos.

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Führt zur Anmeldung, falls du nicht eingeloggt bist. Direkt zum Login

Kein Konto, oder du bist der Empfänger

Direkt an unser Service-Team

Für eine Meldung brauchst du kein Konto. Füll das Formular weiter unten aus, dann ist die Meldung vollständig. Oder ruf an, wenn der Fahrer noch vor der Tür steht.

Zum Schadensformular

+49 6027 1263999, Mo bis Fr, 8 bis 17 Uhr oder per E-Mail

Unterlagen

Was wir für die Bearbeitung brauchen.

Je vollständiger die Meldung, desto schneller ist der Fall entschieden. Fehlt eine dieser Angaben, müssen wir nachfassen, und das kostet Tage.

Sendungsnummer

Sie steht in der Buchungsbestätigung, im Konto und auf dem Ablieferbeleg. Ohne sie finden wir die Sendung im Netzwerk nicht.

Abliefernachweis mit Vermerk

Der quittierte Beleg samt handschriftlichem Vorbehalt. Er ist das wichtigste Beweismittel und entscheidet den Fall häufiger als alles andere.

Fotos von Ware und Verpackung

Am besten vor dem Auspacken: Palette von allen Seiten, Folie, Kanten, dann die beschädigte Ware selbst. Die Verpackung zeigt, wie der Schaden entstanden ist.

Beschreibung des Schadens

Welches Packstück, was genau ist beschädigt, in welchem Umfang. Zwei präzise Sätze bringen uns weiter als eine Seite Prosa.

Schadenswert mit Beleg

Der finanzielle Verlust, höchstens der Warenwert. Belegt durch Handelsrechnung, bei reparierbarer Ware durch die Reparaturrechnung.

Gewicht der beschädigten Ware

Nicht das Sendungsgewicht, sondern das der betroffenen Ware. Die gesetzliche Haftung wird je Kilogramm gerechnet, deshalb hängt die Summe daran.

Meldung

Schaden melden, ohne Konto.

Trag ein, was du weißt. Am Ende öffnet sich eine vorbereitete E-Mail an unser Service-Team, der du nur noch die Fotos anhängst. Was du nicht weißt, lass leer, wir fragen nach.

Wer meldet
Was passiert ist
Wurde der Schaden auf dem Ablieferbeleg vermerkt?

Fotos nicht vergessen. Das Formular kann sie nicht mitschicken. Häng sie bitte an die E-Mail an, die sich gleich öffnet: Palette von allen Seiten, die Schadstelle im Detail und das Etikett mit der Sendungsnummer.

Beides führt zur selben Stelle: service@bringpal.com. Nutze das Kopieren, wenn du mit Webmail arbeitest.

An der Rampe

In den ersten Minuten entscheidet sich der Fall.

Fast alles, was eine Regulierung später scheitern lässt, passiert bei der Übergabe: nicht geprüft, nichts vermerkt, keine Fotos. Diese sechs Schritte kosten fünf Minuten und sind später nicht nachholbar.

1

Prüfen, bevor quittiert wird

Anzahl der Packstücke gegen den Lieferschein zählen, dann die Paletten ansehen: aufgerissene Folie, eingedrückte Kanten, schiefe Stapel, feuchte Kartons. Der Fahrer muss dafür warten, das ist Teil der Ablieferung.

2

Den Schaden auf dem Beleg benennen

Nicht nur „unter Vorbehalt“ schreiben. Ein pauschaler Vorbehalt ohne Beschreibung nützt später fast nichts. Auf den Beleg gehört, was zu sehen ist: „Palette 2 von 3, Karton oben eingedrückt, Folie aufgerissen.“ Danach unterschreiben, beide Seiten.

3

Sofort fotografieren

Solange das Fahrzeug noch da ist: Palette von allen Seiten, Schadstelle im Detail, das Etikett mit der Sendungsnummer. Fotos vom nächsten Tag lassen sich nicht mehr eindeutig der Anlieferung zuordnen.

4

Annehmen statt verweigern

Eine Annahme mit sauberem Vermerk ist fast immer besser als eine Verweigerung: Die Ware bleibt vor Ort, der Fall ist dokumentiert, es entsteht keine Rückfracht. Verweigert wird nur, wenn die Sendung erkennbar komplett unbrauchbar ist.

5

Nichts entsorgen

Verpackung, Folie, Palette und beschädigte Ware bleiben, bis der Fall abgeschlossen ist. Wir oder die Versicherung müssen den Zustand unter Umständen begutachten lassen.

6

Melden

Am selben Tag. Sichtbare Schäden verlieren ihre Wirkung, wenn sie erst Tage später auftauchen, und für verdeckte Schäden läuft ab der Ablieferung eine Frist von sieben Tagen.

Für deine Kunden

Das sollte wissen, wer die Palette annimmt.

Der Vermerk auf dem Ablieferbeleg kann nur von der Person kommen, die bei der Übergabe dabei ist. Meistens bist das nicht du, sondern dein Kunde. Diese fünf Zeilen gehören deshalb in jede Versandbestätigung.

  • Zähl die Packstücke, bevor du unterschreibst, und sieh dir die Paletten von allen Seiten an.
  • Schreib einen sichtbaren Schaden auf den Ablieferbeleg, bevor du quittierst, und beschreib ihn dabei konkret.
  • Fotografier den Schaden, solange das Fahrzeug noch da ist.
  • Nimm die Sendung an, außer sie ist erkennbar komplett unbrauchbar.
  • Heb Verpackung und Palette auf und melde dich am selben Tag beim Absender.
Fristen

Wann eine Meldung noch zählt.

Die Fristen stehen im Handelsgesetzbuch und gelten für jede Spedition gleichermaßen. Wichtig ist der Unterschied zwischen sichtbarem und verdecktem Schaden.

FallFristWas passiert, wenn sie verstreicht
Von außen erkennbarer SchadenSpätestens bei der Ablieferung, auf dem AblieferbelegOhne Vermerk gilt die Sendung als unbeschädigt übergeben. Den Gegenbeweis müsstest du führen.
Verdeckter Schaden, erst beim Auspacken sichtbarInnerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, in TextformNach Ablauf gilt dieselbe Vermutung. Die E-Mail rechtzeitig abzuschicken genügt.
Sendung ganz oder teilweise verlorenSobald der Verlust feststehtWir recherchieren im Netzwerk. Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie sich nicht wiederfindet.
Ansprüche aus dem SchadensfallEin Jahr ab AblieferungDanach sind sie verjährt (§ 439 HGB). Für die Praxis ohne Bedeutung, solange du sofort meldest.

Grundlage: § 438 und § 439 HGB. Die Haftungshöhe richtet sich nach § 431 HGB in Verbindung mit Ziffer 23 ADSp 2017, siehe unsere AGB.

Ersatz

Was ersetzt wird, hängt am Gewicht.

Das überrascht die meisten, deshalb lieber vorher als im Schadensfall.

Die gesetzliche Speditionshaftung rechnet nicht nach Warenwert, sondern nach Gewicht: höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm der beschädigten Ware. Bei schwerer, günstiger Ware deckt das den Schaden in aller Regel. Bei leichter, hochwertiger Ware, etwa einer Palette Elektronik, bleibt eine erhebliche Lücke.

Wer diese Lücke schließen will, bucht die Transportversicherung. Sie kostet 0,5 Prozent vom Warenwert und ersetzt den tatsächlichen Wert statt eines Kilogrammbetrags. Der zweite Hebel liegt vor dem Versand: Die meisten Schäden entstehen nicht durch Unfälle, sondern durch Ladung, die den Umschlag nicht überstanden hat. Was dabei hilft, steht in den Verpackungstipps.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Konto, um einen Schaden zu melden?

Nein. Mit Konto geht es am schnellsten über das Service Center, weil dort die Sendung schon hinterlegt ist. Ohne Konto schreibst du an service@bringpal.com mit der Sendungsnummer im Betreff, oder du rufst an. Beide Wege landen im selben Postfach und werden gleich behandelt. Das ist wichtig für Empfänger, die bei uns gar nicht Kunde sind.

Mein Kunde hat quittiert, ohne etwas zu vermerken. Ist der Fall verloren?

Nicht automatisch, aber es wird deutlich schwerer. Ohne Vermerk gilt die Sendung als unbeschädigt abgeliefert, und diese Vermutung musst du entkräften. Melde den Schaden trotzdem sofort und schick alles mit, was du hast: Fotos mit Zeitstempel, die Verpackung, eine Aussage der Person, die angenommen hat. Aussichtslos ist es nicht, sicher aber auch nicht.

Was ist ein verdeckter Schaden?

Ein Schaden, den man der Sendung von außen nicht ansieht: Die Folie ist heil, der Karton unversehrt, das Gerät darin hat trotzdem einen Riss. Dafür gibt es sieben Tage ab Ablieferung, gemeldet in Textform. Deshalb lohnt es sich, empfindliche Ware zeitnah auszupacken und nicht erst zwei Wochen später.

Wie viel bekomme ich ersetzt?

Ohne Zusatzversicherung gilt die gesetzliche Speditionshaftung: 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm der beschädigten Ware, nach § 431 HGB und Ziffer 23 ADSp 2017. Gerechnet wird also nach Gewicht, nicht nach Warenwert. Bei schwerer, günstiger Ware deckt das den Schaden meist, bei leichter, hochwertiger Ware bei Weitem nicht. Für den echten Warenwert gibt es die Transportversicherung.

Was ist ein Sonderziehungsrecht?

Eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, abgekürzt SZR. Der Kurs zum Euro schwankt täglich, ein SZR liegt seit Jahren etwas über einem Euro. Für eine beschädigte Ware von 300 Kilogramm ergeben sich damit rund 2.500 SZR gesetzliche Höchsthaftung. Ob das reicht, entscheidet der Warenwert: bei einer Palette Baustoffe ja, bei einer Palette Elektronik nicht.

Wer meldet den Schaden, ich oder mein Empfänger?

Melden kannst du als Auftraggeber, der Empfänger hilft dabei mit dem, was er an der Rampe gesehen hat. Der Vermerk auf dem Ablieferbeleg muss allerdings vom Empfänger kommen, denn nur er ist bei der Übergabe dabei. Deshalb ist die eine Zeile in deiner Versandbestätigung so viel wert.